Taufe

 

Taufe von Kindern

Kinder werden seit alters her als besonderes Zeichen des Segens und der Güte Gottes gesehen. Die großen christlichen Konfessionen halten an der Praxis der Taufe auch von Kleinkindern fest, auch wenn diese ihren Glauben noch nicht bekennen können. Sie fühlen sich dazu durch das Beispiel Jesu ermutigt, an das in jeder Tauffeier erinnert wird (Mk 10). Natürlich sind die Eltern für das Kind die ersten Zeugen des Glaubens - darum ist der Wille, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen, Voraussetzung für die Taufe eines (Klein)kindes.

 

Tauffeier/-termin

Da mit der Taufe auch die Aufnahme in die Kirchengemeinde vor Ort stattfindet, ist der erste Ort der Taufe der sonntägliche Gemeindegottesdienst.

Daneben können Sie Ihr Kind in schwerwiegenden Ausnahmefällen auch zu einem anderen Termin taufen lassen; hierfür erhebt die Kirchengemeinde wegen des zusätzlichen Aufwandes eine Gebühr von 50 €,--. Solange die staatlichen Auflagen aufgrund der Corona-Situation die Feier der Taufe im Sonntagsgottesdienst erschweren, sind Ausnahmen davon ohne weitere Begründung und ohne Aufwandsentschädigung möglich.

Aus demselben Grund sind Taufen von Kindern, deren Eltern nicht in unserer Kirchengemeinde wohnen, nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich, und auch nur dann, wenn das sogenannte Dimissoriale (Entlassschein) der Heimatgemeinde vorgelegt wird.

Zur Vereinbarung eines Tauftermines rufen Sie einfach im Pfarrbüro an oder melden sich unter pfarrer(at)ev-kirche-zeil(dot)de. Im Vorfeld der Taufe findet dann ein intensives Vorbereitungsgespräch statt, zu dem der Pfarrer im Regelfall ins Haus kommt.

 

Taufe von Jugendlichen und Erwachsenen

Für sie wird eine indivuelle Vorbereitung vereinbart, deren Intensität von der bisherigen Vertrautheit mit dem christlichen Glauben und dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis abhängt.

 

Aufnahme von Getauften

Wir freuen uns, wenn Sie als getaufter Christ/getaufte Christin den Weg in unsere Gemeinde finden oder sich für sie interessieren und vielleicht Mitglied werden wollen, sei es, dass Sie, von einer anderen Konfession her kommend, Ihre geistliche Heimat neu bei uns gefunden haben oder Sie Ihren Austritt rückgängig machen wollen. In allen Fällen wenden Sie sich am besten direkt an Pfarrer Hans-Christian Neiber. Er vereinbart mit Ihnen alle weiteren Schritte.

 

 

Wichtige Hinweise zu Taufspruch und Patenamt

 

Taufspruch

In der evangelischen Kirche ist es üblich, dass jedem Menschen an den Knotenpunkten seines Lebens wie Taufe, Konfirmation oder Trauung ein biblischer Vers gleichsam als Motto für den weiteren Lebens- und Glaubensweg mitgegeben wird. Da für uns evangelische Christen die heilige Schrift die zentrale Quelle des geistlichen Lebens darstellt, muss es sich um einen Vers aus dem Alten oder Neuen Testament handeln. Sinnsprüche, philosophische Aussagen oder Literaturzitate sind für einen Taufspruch nicht geeignet. Im Gesangbuch finden Sie unter der Nummer 812 eine Auswahl. Auch unter fragen.evangelisch.de/taufspruch werden Sie sicher fündig.

 

Patenamt

Im Regelfall wählen die Eltern den oder die Paten aus und die christliche Gemeinde überträgt das Amt im Taufgottesdienst. Es setzt neben dem Willen, zum Patenkind eine intensive Beziehung zu entwickeln, die Vertrautheit mit dem Glauben und eine positive Beziehung zur Kirche voraus. Christen, die sich von ihrer Kirche durch den Austritt getrennt haben, können darum als Paten nicht zugelassen werden. Natürlich setzt das Patenamt die eigene Taufe voraus. Die evangelisch-lutherische Kirche akzeptiert auch Paten aus den meisten anderen christlichen Konfessionen. Paten müssen ein ausreichendes Alter haben und konfirmiert bzw. gefirmt sein.

 

Weitere Hinweise sowie Texte und Gebete finden sie im Gesangbuch im grünen Teil unter der Nummern 807 bis 814.

 

Konfirmation

 

Bei der Konfirmation spricht der junge Mensch an der Schwelle zum Erwachsenwerden sein eigenes Ja zur Taufe und verspricht, ein Leben aus dem Glauben zu führen. Dafür wird ihm in besonderer Weise der Segen Gottes zugesprochen und betet die Gemeinde für ihn.

 

Vorbereitungszeit

Der Konfirmation geht eine Zeit der Vorbereitung voraus. In unserer Kirchengemeinde beginnt sie nach den Pfingstferien und dauert bis zur Konfirmation, die im Regelfall in dem Jahr gefeiert wird, in das der 14. Geburtstag fällt. Die Konfirmation findet bei uns zwischen Ostern und Pfingsten statt.

In der Vorbereitungszeit sollen die jungen Christen in der Gemeinschaft mit anderen ihren eigenen Glauben näher auf die Spur kommen und ihn vertiefen. Sie lernen in Gottesdiensten und Praktika das Leben der Gemeinde kennen. Beides ist notwendig, damit sie ihr eigenes Ja sprechen können.

Die aktive Teilnahme am Konfikurs ist darum Voraussetzung für die Konfirmation.

Der Kurs wird von einem Team geleitet, in dem neben dem Pfarrer auch Jugendliche mitwirken.

Die Kurstreffen finden im Regelfall alle drei Wochen Freitag abends statt. Eine Freizeit gegen Ende der Vorbereitungszeit gemeinsam mit Konfirmanden der umliegenden Gemeinden im Dekanat dient der Vertiefung der Gemeinschaft.

 

Einladung

Die bei uns gemeldeten evangelischen Jugendlichen bekommen im Regelfall in dem Jahr, in dem sie 13 werden, nach Ostern eine Einladung zu einem ersten Informationsabend gemeinsam mit ihren Eltern. Danach können sie sich für den Konfikurs und die Konfirmation anmelden.

Für die Konfirmation 2022 sind dies alle Jugendlichen, die zwischen dem 01.09.2007 und dem 31.08.2008 geboren sind. Der Kurs für die Konfirmation 2022 beginnt im Januar 2022.

 

Trauung

 

Mit der kirchlichen Trauung stellen Christen ihren Bund bewußt unter den Segen Gottes. Wie die standesamtliche Trauung verlangt auch sie eine gute Vorbereitung. Darum ist es wichtig, dass Sie sich möglichst bald im Pfarrbüro melden, um den Termin und die nötigen Schritte zu klären. Es soll Paare geben, die die komplette kirchliche Trauung organisiert hatten, nur mit dem Pfarrer war der Termin noch nicht geklärt...

 

Konfessionell gemischte Paare (evangelisch/katholisch)

Bei konfessionell gemischten Paaren kann die kirchliche Trauung entweder nur mit einem Geistlichen einer der Konfessionen des Paares gefeiert werden oder aber als sogenannte "ökumenische Trauung", wobei auch hier entschieden werden muss, welcher Geistlicher das Trauversprechen entgegen nimmt. Im Regelfall wird die Trauung in einer evangelischen Kirche dann als evangelische Trauung unter der Beteiligung des katholischen Geistlichen und in einer katholischen Kirche als katholische Trauung unter der Beteiligung des evangelischen Geistlichen gefeiert. Konfessionell gemischte Paare sollten zur Klärung dieser und andere Fragen frühzeitig das Gespräch mit den Geistlichen beider Konfessionen suchen, dies gilt vor allem für den/die katholische/n Partner/in.

Trauungen mit Christen anderer Konfessionen (z.B. orthodoxen Christen) oder mit Nichtchristen unterliegen besonderen Regeln.

 

Kirchliche Trauung Geschiedener

Im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche, die die Wiederverheiratung Geschiedener eindeutig ablehnt, hat sich die evangelische Kirche in Übereinstimmung mit der Praxis der orthodoxen Christenheit für einen anderen Weg entschieden. So sehr auch evangelische und orthodoxe Christen an der Unauflöslichkeit der Ehe festhalten, so sehen sie sich doch von Jesu Ruf gegen die Hartherzigkeit gemahnt. Dann, und nur um diese zu vermeiden, ist eine erneute kirchliche Trauung möglich. Darum setzt die erneute Trauung eines geschiedenen Christen zwingend voraus, dass in einem seelsorgerlichen Gespräch die Umstände des Scheiterns der Vorbeziehung geklärt und ein verantwortlicher Weg gegangen wurde. Für dieses klärende Gespräch mit dem Geistlichen muss die nötige Offenheit bestehen. Zudem bedarf diese Trauung der Genehmigung durch den Dekan.

 

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Die Synode der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern hat Kirchengemeinden den Weg für eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare geöffnet, wobei gewisse Voraussetzungen bestehen müssen. Nach wie vor gilt aber auch die Gewissensentscheidung des Pfarrers/der Pfarrerin. Soll heißen:

Nicht jede(r) Geistliche ist aufgrund seiner geistlichen Prägung und des Schriftverständnisses dazu bereit, gleichgeschlechtliche Paare kirchlich zu trauen. Bitte wenden Sie sich an direkt an den/die Pfarrer*in bzw. an das Dekanat in Rügheim. 

 

Tod und Beerdigung

 

Pfarrer und Gemeinde begleiten Sie gerne auf dem letzten Weg mit ihrem sterbenden Angehörigen. So kann vielleicht noch ein Hausabendmahl gehalten werden, oder Sie sind im Umfeld des Sterbens nicht allein.

 

Im Regelfall wird uns der Todesfall vom gewählten Bestatter gemeldet, und gemeinsam mit ihm und den Angehörigen wird der Termin für die Trauerfeier und/oder die Beisetzung vereinbart, unter der Woche liegen muss.

Im Gespräch, das der Pfarrer im Regelfall im Trauerhaus führt, wird die Gestaltung der Feier besprochen. Dabei stehen die Persönlichkeit des Verstorbenen und die Situation der Trauernden im Vordergrund.

 

Das christliche Begräbnis setzt die Zugehörigkeit zur Kirche voraus. Die Entscheidung des Verstorbenen, sich durch einen Austritt von der Kirche zu trennen, wird von der Kirche respektiert. Darum kann in diesem Fall ein kirchliches Begräbnis in der Regel nicht stattfinden, es sei denn, das seelsorgerliche Ermessen legt eine andere Lösung nahe.

Ein Suizid als solcher ist kein Grund (mehr), einem Verstorbenen das kirchliche Begräbnis zu verweigern. Gerade in einer solchen Situation kann für die Angehörigen der seelsorgerliche Beistand sehr wichtig sein.

Auch die getroffene Wahl der Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung) spielt keine Rolle. Mit großer Sorge wird allerdings die Tendenz zur anonymen Bestattung betrachtet. Da Gott uns bei unserem Namen ruft (Jes 43,1), kann es unter Christen keine anonyme Bestattung geben.